Kunden von Fleet Complete können unsere Produkte und Dienstleistungen weiterhin gemäß EU-Recht nutzen
Im Juli 2020 erließ der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seine Entscheidung in der Rechtssache Schrems II, in der die Gültigkeit von Standardvertragsklauseln (SCC) anerkannt, die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA im Rahmen der EU-US Privacy Shield Framework jedoch ungültig gemacht wurde. Wir wissen, dass einige unserer Kunden möglicherweise Fragen zu den Auswirkungen der Entscheidung und unseren Maßnahmen im Anschluss daran haben.
Fleet Complete bietet Kunden seit langem zwei Schutzschichten für Datenübertragungen aus der EU in die USA, indem sie nach Subprozessoren suchen, die nach dem EU-US Privacy Shield Framework zertifiziert sind und unsere Sicherheitsstandards erfüllen, und Standardvertragsklauseln in ihre Datenverarbeitungsvereinbarungen aufnehmen wo möglich. Während das jüngste Urteil des EuGH das Privacy Shield Framework zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt hat, hat es keine Auswirkungen auf die SCCs, die bis heute ein gültiger Mechanismus für den Datenexport sind.
Wir gehen davon aus, dass die EU-Aufsichtsbehörden in den kommenden Monaten zusätzliche Leitlinien zur Einhaltung der neuen Rechtslandschaft herausgeben werden. In der Zwischenzeit werden wir unseren Verpflichtungen und Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden aus unseren Verträgen und der DSGVO weiterhin nachkommen.
Fleet Complete setzt sich weiterhin für ein hohes Maß an Datenschutz und Sicherheit für unsere Kunden ein und wird unsere Datenschutzmaßnahmen weiter verbessern. Wie immer sind wir hier, um Ihnen den besten Service zu bieten und Ihre Fragen zu beantworten.
Im Auftrag von Fleet Complete
Christina Rätsep
Datenschutzspezialist
Christina.ratsep@fleetcomplete.com